Reportagen und Interviews

Die Angelones bauen um! Teil 6: Die Baubewilligung

Ein etwas grösseres Fenster, das …

… um die Ecke reicht.

Ein zusätzliches Fenster in der neuen Küche, um mehr Licht zu schaffen und den Ausblick auf die Stadt zu vergrössern. Und möglicherweise ein direkter Zugang zum Garten:


Das ist das wenige, was von unserem umfangreichen Umbauprojekt von aussen sichtbar werden könnte. Aber dieses wenige reicht, dass das Bauvorhaben bewilligt werden muss.

Wann braucht es überhaupt eine Baubewilligung?

Es gibt eine Faustregel: Werden bestehende Räume nur erneuert und wird ihre Nutzung nicht geändert, besteht in der Regel keine Bewilligungspflicht. Hat man aber wie wir vor, Räume anders als bisher zu nutzen, Wände herauszureissen oder zusätzliche Fenster in die Fassade einzubauen, benötigt man fast immer eine Bewilligung.

Da die baurechtlichen Bestimmungen von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein können, lohnt es sich, frühzeitig eine Fachperson beizuziehen. Denn wenn das Bauamt – zum Beispiel durch einen Nachbarn – im nachhinein vom ausgeführten Bauvorhaben erfährt, muss die Bewilligung nachgereicht und der Umbau im Extremfall rückgängig gemacht werden. Deshalb ist es besser, einmal mehr beim Bauamt nachzufragen als sich darauf zu verlassen, dass man keine Bewilligung braucht. Selbst dann, wenn einem ein Handwerker einfach so mal versichert, dass es für die neuen Fenster keine Baubewilligung braucht!

Was passiert nach Einreichen des Baugesuchs?

  • Die Baugespanne müssen angebracht werden.
  • Der Kostenvorschusses für die geschätzten Kosten im Zusammenhang mit dem Baugesuch müssen vorausbezahlt werden. Diese können je nach Ort und Umfang des Bauvorhabens mehrere tausend Franken betragen!
  • Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert.
  • Möglicherweise erhält man weitere behördliche Mitteilungen wie z.B.  in unserem Fall von ERZ (Entsorgung & Recycling Zürich), als Auflage für das Baugesuch die Kanalisation zu prüfen.
  • Die Nachbarn sollen bezüglich des zu erwartenden Verkehrs oder Lärms informiert werden.

So – und nun warten wir den weiteren Verlauf des Verfahrens ab:

  • Wird es Einsprachen geben?
  • Welches Resultat wird die Überprüfung der Kanalisation ergeben?
  • Welche zusätzlichen Arbeiten und Kosten wird diese Auflage verursachen?
  • Welche Konsequenzen kann die Auflage auf die Finanzierung haben?
  • Wird sich das Bauvorhaben dadurch zeitlich verzögern?

Erfahren Sie diese Woche noch in Teil 7 unserer Umbau Serie, wie das detailliertere Umbaukonzept unterdessen aussieht und was für Erkenntnisse wir aus unseren erst grad erfolgten Ausstellungsbesuchen gewonnen haben!

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